RoHS 2011/65 (RoHS 2) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die erste EU RoHS-Richtlinie (RoHS 1) Nr. 2002/95/EG ersetzt. Das Kürzel RoHS steht für Restrictions of Hazardous Substances (Beschränkungen gefährlicher Stoffe), und die Richtlinie konzentriert sich speziell auf elektrische und elektronische Geräte.
Die RoHS 2 Direktive verbietet derzeit 10 gefährliche Stoffe, die in elektrischen oder elektronischen Geräten, die in EU-Ländern hergestellt oder in diese Länder importiert werden, nicht enthalten sein dürfen. Für diese Stoffe sind Grenzwerte festgelegt, die diese elektrischen und elektronischen Geräte (EEE) nicht überschreiten dürfen.
Für die betreffenden Elemente und Stoffe gibt es in der EU-Gesetzgebung Grenzbeschränkungen hinsichtlich homogener Materialien. Das bedeutet, Materialien mit gleichmäßiger Zusammensetzung in ihrer gesamten Masse, die nicht mechanisch in verschiedene eigenständige Materialien getrennt werden können.
Derzeit betreffen die Beschränkungen die folgenden 10 Stoffe und Elemente (die ersten 6 waren bereits zu Beginn der Gültigkeit der RoHS 2-Richtlinie enthalten, weitere 4 wurden 2015 hinzugefügt):
Kadmium (Cd):
Grenzwert 0,01 %
Quecksilber (Hg):
Grenzwert 0,1 %
Blei (Pb):
Grenzwert 0,1 %
Hexavalentes Chrom (Cr6+):
Grenzwert 0,1 %
Polybromierte Biphenyle (PBB):
Grenzwert 0,1 %
Polybromierte Diphenylether (PBDE):
Grenzwert 0,1 %
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP):
Grenzwert 0,1 %
Benzylbutylphthalat (BBP):
Grenzwert 0,1 %
Dibutylphthalat (DBP):
Grenzwert 0,1 %
Diisobutylphthalat (DIBP):
Grenzwert 0,1 %
Die Stoffe DEHP, BBP, DBP, und DIBP wurden hauptsächlich zur Weichmachung von Kunststoffen verwendet. Von jedem elektrischen und elektronischen Gerät, das mit einem CE-Etikett versehen ist, wird angenommen, dass es gleichzeitig mit der RoHS 2-Richtlinie konform ist.